Aufgabeninhalte meiner Sachverständigentätigkeit |
Aufgrund gegebener Fachkunde und Erfahrung gebe ich zum tatsächlichen Sachverhalt fachlichen Rat und Beurteilung, wobei allerdings grundsätzlich keine Rechts- oder Schuldfragen beantwortet, oder Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden können. Das unter der Berücksichtigung der Sachverständigenverordnung erstellte Gutachten ist unabhängig unparteiisch und objektiv mit der Zielsetzung, den Parteien eine einvernehmliche, für beide Seiten akzeptable Lösung zu ermöglichen. Soweit erforderlich, werden für labortechnische Analysen und Untersuchungen qualifizierte Institute einbezogen, um die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen zwischen den Parteien oder auch für Dritte zu gewährleisten. Mit Hilfe des Gutachtens sollen zunächst gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden oder sofern es doch dazu kommen sollte, die Basis für richtige und gerechte Entscheidungen des Gerichts geschaffen werden. In dieser Aufgabe erstrecken sich abhängig von Ihren Wünschen die Inhalte meiner Ausführungen auf folgende Kernaussagen:
|